Möglichkeiten und Grenzen der Planungsbeschleunigung aus der Sicht eines Gutachters
Kernthesen
- Verfahrensbeschleunigung schränkt Beteiligungsrechte ein
- „Gut Ding braucht Weil“: eine qualifizierte Planung und kontinuierliche Beteiligung braucht Zeit
- Standardisierung über Fachkonventionen z.B. im Arten- und Gebietsschutz oder Verordnungen z.B. über die Bundeskompensationsverordnung trägt zur Qualität der Planung und mittelbar zur Verfahrensbeschleunigung bei“
Dipl.-Ing. Klaus Müller-Pfannenstiel
Bosch und Partner GmbH, Herne