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Erfordernis einer Natura 2000 -Verträglichkeitsprüfung bei land- und forstwirtschaftlichen Bodennutzungen

Dr. iur. Stefan Möckel

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ GmbH, Leipzig

Land- und forstwirtschaftliche Bodennutzungen erfolgen in Natura 2000-Gebieten und wirken auch von außerhalb auf diese ein. Bisher wird allerdings nur in seltenen Fällen eine Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG durchgeführt, obwohl Bewirtschaftungsmaßnahmen (z.B. Düngung, Pestizideinsatz) erhebliche Auswirkung auf die Erhaltungsziele in Natura 2000-Gebieten haben können.

Der Vortrag geht der Frage nach, wann land- und forstwirtschaftliche Bodennutzungen oder einzelne Bewirtschaftungsmaßnahmen in und in der Nähe von Natura 2000-Gebieten prüfungspflichtige Projekte sind, die vor ihrer Durchführung eine Verträglichkeitsprüfung benötigen und die bei nicht sicher auszuschließenden erheblichen Beeinträchtigungen nur bei Vorliegen von Ausnahmegründen genehmigt werden können.

Von besonderer Relevanz ist hierbei das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 7.11.2018 (C-293/17 und C-294/17).