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Artenschutzprogramme der Länder: Erfahrungen und Zukunftsperspektiven in Schleswig-Holstein

Thorsten Elscher

Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Schleswig-Holstein, Kiel

  1. Artenschutzprogramme müssen ein begrenztes Set an Zielarten in den Fokus nehmen und nicht nach dem Gießkannenprinzip fördern. Als Kriterien für die Artenwahl spielen neben fachlichen Kriterien (z.B. nicht durch "normale" Biotopschutzmaßnahmen zu schützende Arten, Verantwortungsarten, Schirmarten) auch rechtliche Aspekte wie Schutzverpflichtungen aus FFH- und Vogelschutz-RL eine Rolle.

  2. Ein Artenschutzprogramm darf sich nicht nur an die Verwaltung richten, sondern muss weitere Umsetzungsakteure wie Verbände, Landnutzer, interessierte Privatpersonen "ansprechen", sie bei Projektentwicklung und -antragstellung unterstützen und passende Fördermöglichkeiten bereitstellen. Ohne eine aktive Projektakquise bleibt der Erfolg eines Artenschutzprogramms in diesem Bereich begrenzt.