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Biodiversitätsschutz im Pflanzenschutzrecht – Zulassung von PSM und PflSchAnwV

Dr. Achim Willand

Gaßner, Groth, Siederer & Coll., Berlin

  1. Für den Biodiversitätsschutz ist auf allen Ebenen des Pflanzenschutzrechts zu handeln: Genehmigung von Wirkstoffen, Zulassung und Anwendung von PSM.
  2. Die EU-Ebene (v.a. Wirkstoffgenehmigungen) findet viel Interesse, während Handlungsspielräume auf nationaler Ebene nicht hinreichend geklärt, geschaffen und genutzt werden, z.B. im Artenschutz, integriertem Pflanzenschutz, PSM in Schutzgebieten, Gewässerschutz, Biodiversitätsauflagen (Rspr. VG Braunschweig).
  3. Eine Minderungsstrategie muss Praktiken berücksichtigen, die an Stelle von PSM eingesetzt werden. Schlüsselfrage: was ist der Beitrag des Rechts, damit der Anteil naturnah bewirtschafteter Flächen (extensives Grünland, "Refugialflächen") entscheidend erhöht wird? Hierfür wird – neben einer Umschichtung der Agrarsubventionen und Anwendungsregeln für PSM – eine gestärkte Agrar-/Naturschutzplanung erforderlich sein.