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Standardisierung im Naturschutz: Rechtliche Erfordernisse und Instrumente

Dr. Oliver Hendrischke

Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn

Im Naturschutz braucht es mehr Standardisierung. In vielen Bereichen werden die Chancen eventuelle Risiken überwiegen. Eine bundeseinheitliche umfassende TA „Naturschutz“ ist weder leistbar noch sinnvoll. Der Gesetzgeber ist aber gefordert, die wesentlichen Fragen durch Gesetz oder Verordnung zu regeln und den Konkretisierungsprozess zu organisieren. Die Maßstabsbildung ist dabei vorrangig gegenüber bloßen Entscheidungsregeln. Anzustreben ist ein möglichst bundesweiter Anwendungsbereich und hoher Verbindlichkeitsgrad. Rechtsverordnungen und Verwaltungsvorschriften sind nur bei hinreichendem „Reifegrad“ der Materie sinnvoll. Es empfiehlt sich daher ein sukzessives Vorgehen sowie ein gezielter Instrumentenmix. Der vollständige Abschied von Fachkonventionen ist unrealistisch. Akzeptanz und Verbindlichkeit können insbesondere durch verstärkte Partizipation aller Beteiligten hergestellt werden.