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Artenschutzrechtliche Ausnahme bei der Planung und Zulassung von WKA

Prof. Dr. Wolfgang Köck

Helmholtz-Zentrum für Umweltforschung – UFZ GmbH, Leipzig

Der Ausbaubedarf der landseitigen Windenergie wird perspektivisch dazu führen, dass die artenschutzrechtlichen Ausnahmemöglichkeiten an praktischer Bedeutung gewinnen. In dem Maße, in dem das geschieht, wird die Bestandserhaltung streng geschützter Arten nicht mehr einfach unterstellt werden oder durch einzelne FCS-Maßnahmen sichergestellt werden können, sondern es wird eines strategischen Ansatzes bedürfen, um Verschlechterungen bzw. das Erreichen günstiger Erhaltungszustände mit der gebotenen Sicherheit prognostizieren zu können. Vorgestellt wird die Grundidee des strategischen Ansatzes und seine Einordnung in die Erfordernisse des EU-Artenschutzrechts.