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Die Bundeskompensationverordnung 2020

Matthias Herbert

Bundesamt für Naturschutz (BfN), Leipzig

  1. Die methodische Vereinheitlichung der Eingriffsregelung ist möglich.

  2. Die Vermeidung von Beeinträchtigungen hat einen besonderen Stellenwert.

  3. Die Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen müssen die betroffenen Funktionen wiederherstellen.

  4. Bei der Kompensation sollen agrarstrukturelle Kriterien berücksichtigt werden.

Die Anwendung der Eingriffsregelung ist im bundesweiten Blickwinkel seit Jahrzehnten methodisch weit ausdifferenziert. Die Bundeskompensationsverordnung 2020 (BKompV) greift das Anliegen auf, zu mehr Einheitlichkeit und damit Planungs- und Entscheidungssicherheit zu kommen.
Im Vortrag soll die Konkretisierung der Eingriffsregelung, so wie sie die BKompV vornimmt, schlaglichtartig vorgestellt werden. Wesentliche Steuerelemente, wie die Unterscheidung zwischen erheblichen Beeinträchtigungen (eB) und erheblichen Beeinträchtigungen besonderer Schwere (eBS) werden erläutert.