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Anwendung der naturschutzrechtlichen Bußgeldvorschriften – wie praxistauglich sind sie?

Elke Grimm

Untere Naturschutzbehörde Groß-Gerau

Die Umweltverbände beklagen sehr häufig mangelnde Ahndung von Verstößen gegen das Naturschutzrecht auf unterster, kommunaler Ebene. Woran liegt das?
Wird die vertragliche und wenig konfliktfreudige der ahndenden ordnungsrechtlichen Vorgehensweise vorgezogen?
Oder liegt es daran, dass Verstöße gegen das Bundesnaturschutzgesetz nicht leicht zu ahnden sind? Was sind die Gründe dafür?
Sind die Bußgeldtatbestände im BNatSchG nicht gut operationalisiert? Mangelt es an guter Ausbildung und Personalisierung? Oder ist nicht häufig anderes Fachrecht nötig? Gelingt es nicht die naturschutzrechtlich relevanten Fälle dort bearbeiten zu lassen. Oder ist es politisch gar nicht gewollt?
An Beispielen aus rund 20 Jahren Erfahrungen mit dem Ordnungsrecht in Hessen im Kontext mit Verstößen gegen das Bundesnaturschutzgesetz werden die Schwachpunkte und Ansätze zur besseren Operationalisierung vorgestellt.