Modul 1 | Mittwoch, 11.03. 15:00 – 18:00 Uhr
Wiederherstellung der Natur
Die EU-Wiederherstellungsverordnung ist das entscheidende Instrument zur Weiterentwicklung und Förderung des Naturschutzes in den kommenden Dekaden. Zur Umsetzung muss auch der nationale Rechtsrahmen angepasst werden. Wie ist der aktuelle Stand des Durchführungsgesetzes und der Erstellung des nationalen Wiederherstellungsplans? Wie wirkt sich die Verordnung auf die Planungs- und Zulassungspraxis aus? Dies soll mit Blick auf einen effektiven Vollzug diskutiert werden.

Moderation
Dr. Raphael Weyland
NABU (Naturschutzbund Deutschland) e.V., Brüssel
Modul 2 | Donnerstag, 12.03. 10:00 – 13:00 Uhr
Vereinfachung, Beschleunigung und Bürokratieabbau
Das Umwelt- und Planungsrecht ist nach wie vor einem rasanten Wandel unterworfen. Betroffen davon ist auch das Naturschutzrecht. Wie gestaltet sich zukünftig die rechtliche Abwägung zu konkurrierenden Belangen wie dem Ausbau der Erneuerbaren Energien und der Schaffung von zusätzlichem Wohnraum? Zudem soll der Frage nachgegangen werden, wie die Realisierung von Naturschutzvorhaben, z.B. im Bereich des natürlichen Klimaschutzes, beschleunigt werden kann.

Moderation
Dr. Stefan Lütkes
Bundesverband Beruflicher Naturschutz e.V. (BBN), Bonn; Rechtsanwälte Kerkmann, Saame, Jeromin, Andernach
Modul 3 | Donnerstag, 12.03. 15:00 – 18:00 Uhr
Rechtliche Herausforderungen in der
21. Legislaturpriode
In der 21. Legislaturperiode muss Deutschland große Herausforderungen bewältigen. Dem Naturschutz werden einige Zumutungen abverlangt. Die Änderung der FFH-Richtlinie zur Absenkung des Schutzstatus des Wolfes bestimmt aktuell die rechtspolitische Debatte auf europäischer Ebene. Der Zugang zu Gerichten und die Öffentlichkeitsbeteiligung steht erneut unter Druck. Wie können unter schwierigen Rahmenbedingungen die Vollzugsdefizite im Naturschutzrecht verringert werden? Was sind die notwendigen Inhalte des vereinbarten Naturflächenbedarfsgesetzes?

(Foto: private Aufnahme)
Moderation
Dr. Oliver Hendrischke
Bundesamt für Naturschutz (BfN), Bonn
Modul 4 | Freitag, 13.03. 9:30 – 12:30 Uhr
Wege zur untergesetzlichen Maßstabsbildung und Standardisierung im Naturschutz? –
Perspektiven aus Wissenschaft und Praxis
Die Belange des Naturschutzes und Landschaftspflege sind nur durchsetzbar, wenn sie hinreichend konkret formuliert sind. Nicht immer bedarf es hierzu eines Parlamentsgesetzes. Eine Standardisierung, etwa in Form von Rechtsverordnungen oder Verwaltungsvorschriften wird zur Planungsbeschleunigung im Naturschutz zunehmend eingefordert, begegnet vor diesem Hintergrund aber auch Bedenken. Was können wir im Naturschutz aus den Erfahrungen im Straßenbau oder dem Immissionsschutz lernen? Welche besonderen Herausforderungen stellen sich in technisch geprägten Bereichen, etwa bei Artenschutzstandards für Beleuchtungsanlagen oder bei technischen Systemen beim Ausbau der erneuerbaren Energien? Welche Herausforderungen stellen sich in der Praxis, etwa im Hinblick auf Standards für ubiquitäre Arten, was braucht es, um die Akzeptanz einer untergesetzlichen Maßstabsbildung zu erhöhen?

(Foto: Swantje Kihenga)
Moderation
Dr. Carolin Kieß
Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN), Bonn