Wie können Länder und Kommunen im Naturschutz finanziell gestärkt werden?
Karl-Heinz Lieber
Umweltministerium Baden-Württemberg, Stuttgart
Trotz bundesweit einheitlicher Gesetzgebung und bundesweit geltenden naturschutzfachlichen Zielen, hängt die Finanzierung des Naturschutzes von der Finanzkraft der einzelnen Bundesländer und dem politischen Willen der jeweiligen Landesregierungen ab.
Das finanzielle Engagement des Bundes ist im Wesentlichen auf Förderprogramme fokussiert, bei denen die Länder in der Regel nicht antragsberechtigt sind. Im Bereich des EU-Haushaltes werden die Mittel für Biodiversität im Wesentlichen vom ELER-Fonds – der sogenannten zweiten Säule der Landwirtschaft – abgedeckt.
Die Umsetzung der EU-Biodiversitätsstrategie und die Bekämpfung des Artensterbens in Deutschland kann aber nur gelingen, wenn eine ausreichende und zielgerichtete Finanzierung vor Ort bei den Ländern und den Kommunen sichergestellt wird. Der Vortrag zeigt eine Perspektive für Finanzierungsstrukturen auf.