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Schutzgebietsausweisungen und Anwendung der Strategischen Umweltprüfung (SUP)

Dr. Franziska Heß

Baumann Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft mbB, Leipzig

Die SUP hat auch bei Schutzgebietsausweisungen einen Mehrwert.
Dies gilt vor allem in den Fällen, in denen bestehende Schutzgebiete verkleinert oder ihre materiellen Vorgaben abgeschwächt werden sollen.

Das nahezu flächendeckende Unterlassen der Durchführung einer SUP in den Ländern trotz entsprechender Warnungen des Bundes ist eine Gefahr für den rechtlichen Bestand der Schutzgebietskulisse.
Das bei der Großen Kammer des EuGH unter dem Aktenzeichen C-300/20 anhängige Vorlageverfahren nach Beschluss des BVerwG vom 04.05.2020 (4 CN 4.18) lässt eine Klärung des Erfordernisses einer SUP bei Schutzgebietsausweisungen erwarten.