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§ 13 b BauGB – Bleibt der Naturschutz auf der Strecke?

Kernthesen

  • Das beschleunigte Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Außenbereich wird vor allem im ländlichen Raum genutzt. Ökologisch wertvolle Ortsrandlagen werden ohne Umweltprüfung zu Bauplätzen. Der Gesetzeszweck -  Deckung dringenden Bedarfs an kostengünstigen Wohnraum - wird verfehlt. In erheblichem Umfang werden Gebiete für Ein- und Zweifamilienhäuser geplant.
  • § 13 b BauGB führt zu einem hohen Flächenverbrauch, ohne dass ein Ausgleich für die Eingriffe in Natur und Landschaft geschaffen werden muss. Dies steht im Widerspruch zur Bodenschutzklausel, wonach mit Grund und Boden schonend umgegangen werden soll.  
  • Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf zur Wohnraummobilisierung soll die Regelung trotz erheblicher unionsrechtlicher Bedenken aufgrund des Verstoßes gegen die SUP-Richtlinie verstetigt werden.

RA'in Ursula Philipp-Gerlach

Fachanwältin für Verwaltungsrecht